Kosten und Erstattung der Psychotherapie

Was kostet eine Therapie?

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß §4 der Ärzte-Zulassungsverordnung) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg eingetragen. In meiner Psychotherapeutischen Privatpraxis kann ich so in der Regel alle Privatversicherten und Beihilfeberechtigten behandeln. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Police ab und sollte am besten von Ihnen zu Beginn der Behandlung bei ihrer Versicherung erfragt werden. Diese teilt Ihnen dann auch mit, welche Antragsformalitäten notwendig sind.

Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch als Selbstzahler übernehmen. Meine Gebühren richten sich dabei einheitlich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.

Da ich keinen kassenärztlichen Sitz habe, bin ich nicht dazu berechtigt, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Grund dafür ist, dass die psychotherapeutische Bedarfsplanung es auch approbierten Therapeuten erst nach längerer Wartezeit ermöglich, einen Kassensitz zu erwerben. Die Folgen sind für die Kassenpatienten lange, unzumutbare Wartezeiten von oftmals mehreren Monaten. Aufgrund dieser Wartezeiten ist es jedoch möglich, Kassenpatienten nach dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren zu behandeln.