Das Kostenerstattungsverfahren

Bei mutmaßlicher Psychotherapie Unterversorgung, wie sie in Hamburg gegeben ist, besteht für mich als psychotherapeutische Privatpraxis die Möglichkeit, über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren mit den Versicherten auf Basis der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) abzurechnen. Die jeweiligen Krankenkassen erstatten dann, bei Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung dieses Verfahrens, der/dem Versicherten die Kosten. Die Grundlage für das Kostenerstattungsverfahren ist, dass grundsätzlich jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland - bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung - einen Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch die Krankenkasse hat. Hintergrund ist, das die Krankenkassen verpflichtet sind, eine Therapie in zumutbarer Wartezeit zu ermöglichen (§13 Abs. 3 SGB V). Dafür muss der Versicherte bei mindestens drei Vertragsbehandlern (also psychotherapeutischen Kollegen mit Kassensitz) keinen Behandlungsplatz innerhalb von sechs Wochen (im Einzelfall auch bis zu drei Monaten) zur Verfügung gestellt bekommen haben. Ist das der Fall, kann auch ohne Kassensitz ein fachlich geeigneter approbierter Psychotherapeut zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung außervertraglich Psychotherapie erbringen.

Vorgehensweise

Wenn Sie sich als Kassenpatient für eine Behandlung in meiner Praxis interessieren, ist es ratsam, vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme naüber die Vorgehensweise. Grundsätzlich sind beim Kostenerstattungsverfahren folgende Schritte nötig.

  1. Informieren Sie ihre Krankenkasse darüber, dass Sie eine Psychotherapie beginnen möchten und lassen Sie sich eine Liste von Vertragspsychotherapeuten in Ihrer Nähe zukommen.
  2. Fragen Sie mindestens drei Vertragstherapeuten nach einem Therapieplatz. Notieren Sie sich den Namen des Therapeuten, das Datum der Anfrage und die Wartezeit, die Ihnen genannt wird.
  3. Machen Sie einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie der Ihnen eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen soll. In einigen Fällen reicht es, wenn Ihr Hausarzt Ihnen diese erstellt. Klären Sie dies am besten im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.
  4. Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie. Legen Sie dem Antrag eine Bescheinigung von mir bei, die unter anderem ihre Diagnose, und den Vermerk enthält, dass die psychotherapeutische Behandlung bei mir umgehend begonnen werden kann. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet den Antrag zu bescheiden. Bei einer Ablehnung kann Widerspruch eingereicht werden.

Zurück